§ 1 K-KGFG

K-KGFG - Kärntner Kindergartenfondsgesetz - K-KGFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

1. Abschnitt

Allgemeine Bedingungen

 

§ 1

Ziel des Gesetzes

 

(1) Das Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten im Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten.

 

(2) Als Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten gelten jene Gemeinden, in denen nach den §§ 1 und 3 des Minderheitenschulwesen-Ausführungsgesetzes der Unterricht zumindest in einer Volksschule zweisprachig zu erteilen ist.

In Kraft seit 01.10.2001 bis 31.12.9999
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