Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Tagesmütter und Tagesväter haben die Aufgabe, die auf die Entwicklung des Kindes abgestimmte Erziehung, Bildung und Betreuung sowie das Kindeswohl sicherzustellen und die ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich und kompetent in ihrer Gesamtentwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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