(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Jugendschutzgesetz, LGBl Nr 46/1964, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 30/1971 und 37/1982, außer Kraft.
In Kraft seit 01.03.1998 bis 31.12.9999
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