Kärntner Jugendschutzgesetz - K-JSG (K-JSG) Fundstelle

K-JSG - Kärntner Jugendschutzgesetz - K-JSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 08.04.2009 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§

1 Zielsetzungen und Geltungsbereich

§

2 Informationspflicht

2. Abschnitt

Jugendschutz

§

3 Altersstufen

§

4 Aufsichtspersonen

§

5 Pflichten der Aufsichtspersonen

§

6 Pflichten der Unternehmer

§

7 Pflichten der Allgemeinheit

§

8 Aufenthaltsverbote

§

9 (entfällt)

§

10 (entfällt)

§

10a Jugendzulässigkeit von Filmvorführungen

§

11 Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen

§

12 Rausch- und Suchtmittel und vergleichbare Stoffe

§

13 Autostoppen

3. Abschnitt

Behördenzuständigkeit, Straf-

und Schlußbestimmungen

§

14 Behördenzuständigkeit

§

14a Aufsichtsorgane

§

14b Bestellung und Angelobung

§

14c Voraussetzungen

§

14d Dienstabzeichen und Dienstausweis

§

14e Befugnisse

§

14f Beendigung der Funktion

§

15 Betreten von Räumen und Grundstücken, Auskunftspflicht

§

16 Strafbestimmungen für Erwachsene

§

17 Sanktionen für Jugendliche

§

18 Mitwirkung

§

19 Inkrafttreten

§

20 Umsetzung von Unionsrecht

Übergangsrecht

In Kraft seit 08.04.2009 bis 31.12.9999
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