Anl. 1 K-JSG (

K-JSG - Kärntner Jugendschutzgesetz - K-JSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
LGBl Nr 69/2015)

Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21. 7. 1998, S 37, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2006, ABl. Nr. L 363 vom 20. 12. 2006, S 81, unterzogen.

In Kraft seit 01.02.2011 bis 31.12.9999
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