Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Ein Verzeichnis der Mitglieder von landesgesetzlich eingerichteten Beiräten, Kuratorien und Aufsichtsräten ist vom Amt der Kärntner Landesregierung zu führen, am laufenden Stand zu halten und im Internet auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen.
In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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