Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
In regelmäßigen Abständen von höchstens einem Jahr hat die Landesregierung einen Bericht über Maßnahmen zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens herauszugeben und im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.
In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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