Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Das Land hat die Öffentlichkeit über die zur Umsetzung der Strategie für das lebensbegleitende Lernen gesetzten Maßnahmen, insbesondere über Fördermaßnahmen zu unterrichten und in angemessenem Umfang Information, Orientierung und Beratung anzubieten.
In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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