Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
In regelmäßigen, höchstens vierjährigen Abständen hat das Land einen Umweltzustandsbericht herauszugeben, der Informationen über die Umweltqualität und die Umweltbelastungen zu enthalten hat.
In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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