(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz wird umgesetzt:
–StrichaufzählungRichtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, ABl. Nr. L 313 vom 28. November 2015, S 1.
In Kraft seit 28.06.2022 bis 31.12.9999
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