3. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt - soweit Abs 2 nicht anderes bestimmt - an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) § 5 Abs 2 zweiter und dritter Satz sowie die Wortfolge "ein Ersatzmitglied der Landesregierung," in § 13 Abs 3 treten mit dem Tag, an dem die der Kundmachung der Kärntner Landesverfassung (18. Oktober 1996) folgende Gesetzgebungsperiode des Landtages beginnt, in Kraft.
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