§ 14 K-GOA

K-GOA - Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung - K-GOA

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

3. Abschnitt

Schlußbestimmungen

 

§ 14

Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt - soweit Abs 2 nicht anderes bestimmt - an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) § 5 Abs 2 zweiter und dritter Satz sowie die Wortfolge "ein Ersatzmitglied der Landesregierung," in § 13 Abs 3 treten mit dem Tag, an dem die der Kundmachung der Kärntner Landesverfassung (18. Oktober 1996) folgende Gesetzgebungsperiode des Landtages beginnt, in Kraft.

In Kraft seit 01.03.1999 bis 31.12.9999
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