§ 13a K-GOA

K-GOA - Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung - K-GOA

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 13a

Elektronisches Aktensystem

 

Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenbearbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden.

In Kraft seit 01.03.1999 bis 31.12.9999
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