Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Nach Klarstellung der Verhältnisse ist der Regelungsplan zu verfassen. Dieser besteht aus der Haupturkunde, dem Wirtschaftsplan (der Wirtschaftseinteilung), einer planlichen Darstellung des Gebietes und gegebenenfalls den Verwaltungssatzungen.
In Kraft seit 08.08.1979 bis 31.12.9999
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