§ 89 IWO 2011 Meldung der Wahlergebnisse

IWO 2011 - Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Ergebnisse der Wahlen nach den §§ 85 und 86 und später eintretende Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates sind unverzüglich der Landesregierung bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kann auch über ein der Landesregierung zugängliches elektronisches System erfolgen.

In Kraft seit 23.08.2017 bis 31.12.9999
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