§ 89 IWO 2011 Meldung der Wahlergebnisse

Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.08.2017 bis 31.12.9999

Die Ergebnisse der Wahlen nach den §§ 85 und 86 und später eintretende Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates sind unverzüglich der Landesregierung bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kann auch über ein der Landesregierung zugängliches elektronisches System erfolgen.

Stand vor dem 22.08.2017

In Kraft vom 14.12.2011 bis 22.08.2017

Die Ergebnisse der Wahlen nach den §§ 85 und 86 und später eintretende Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates sind unverzüglich der Landesregierung bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kann auch über ein der Landesregierung zugängliches elektronisches System erfolgen.

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