Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Für Wertpapierpensionsgeschäfte gilt ausschließlich das Recht, das für den Vertrag über derartige Geschäfte maßgebend ist.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 234 IO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 234 IO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 234 IO