§ 227 IO

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen Arbeitsvertrag und auf das Arbeitsverhältnis ist das Recht des Staates maßgebend, das auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist.

In Kraft seit 19.04.2003 bis 31.12.9999
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