Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Umweltbundesamt ist für die zeitgerechte Übermittlung der Messergebnisse der an den EMEP-Messstellen erhobenen Daten gemäß dem vom EMEP-Leitungsgremium festgelegten Zeitplan an das EMEP-Programmzentrum verantwortlich.
In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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