Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Jedes Bundesland ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von Staubniederschlag sowie Pb und Cd im Staubniederschlag im Hinblick auf die Überwachung der Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit.
In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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