Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Zur Qualitätssicherung der Messdaten sind die Datenqualitätsziele gemäß Anlage 4 heranzuziehen. Die Referenzmethoden für die Messung von Quecksilber, PAHs sowie der Deposition von As, Cd, Ni und PAHs werden in Anlage 1 festgelegt.
In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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