Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Bachelorstudien, die vor dem 1. Oktober 2013 begonnen wurden, sind bis zu deren Auslaufen weiterhin mit einer Studienabschnittsgliederung zu führen.
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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