§ 82d HG

HG - Hochschulgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Studierende von Bachelorstudien, die ihr Studium nach den vor Inkrafttreten der Novelle des Hochschulgesetzes mit BGBl. I Nr. 124/2013 geltenden Rechtsvorschriften begonnen haben, haben dieses nach den zu Beginn ihres Studiums geltenden Rechtsvorschriften fortzusetzen.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.9999
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