§ 18 HebG Berufsausübung

HebG - Hebammengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Die Ausübung des Hebammenberufs kann freiberuflich und/oder im Dienstverhältnis erfolgen.

In Kraft seit 03.08.2017 bis 31.12.9999
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