§ 27 HAV

HAV - HKW-Anlagen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung (Abs. 1) tritt die CKW-Anlagen-Verordnung 1994 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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