Anl. 2 HAV

HAV - HKW-Anlagen-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025

(§ 15 Abs. 1)(Paragraph 15, Absatz eins,)

Meldung von Anlagen gemäß § 15 Abs. 1 HAVMeldung von Anlagen gemäß Paragraph 15, Absatz eins, HAV An die Bezirkshauptmannschaft .................... An den Magistrat der Stadt ....................
  1. 1.Ziffer einsName der Firma:
  2. 2.Ziffer 2Standort der Anlage:
         Adresse:
  1. 3.Ziffer 3Anlage:
    1. a)Litera agenaue Bezeichnung (zB Erzeuger, Typ, Baujahr):
    2. b)Litera bZuordnung der Anlage:
    3. ris-attachment://image001.pngChemisch-Reinigung, Oberflächenreinigung, Sonstige (Zutreffendes bitte ankreuzen)
    4. c)Litera cIPPC-Anlage ja, nein (Zutreffendes bitte ankreuzen)
  2. 4.Ziffer 4Genehmigungsstand der Anlage:
    1. a)Litera a bestehender Altbestand, Neugenehmigung, Änderung, Ausnahmegenehmigung von der HAV (für die letzten drei Jahre Zutreffendes bitte ankreuzen)
    2. b)Litera bgenehmigt mit Bescheid vom .................., GZ ...................., der /des .............................
    3. c)Litera cbei Ausnahmegenehmigung:
         Bescheid vom .................., GZ ...................., der /des .............................
  1. 5.Ziffer 5Emissionen:
    1. a)Litera aBezeichnung des emittierten halogenierten organischen Lösungsmittels:

 

Grenzwert (mg/m³)

Art der Überwachung (k/nk)1)

Intervalle bei nicht kont. Überwachung 2)

Abgas (gem. § 8)Abgas (gem. Paragraph 8,)

 

 

 

Luft in der wasserungesättigten Bodenzone (gem. § 23)Luft in der wasserungesättigten Bodenzone (gem. Paragraph 23,)

10

 

 

Konzentration in der Behandlungszone vor Entriegelung (gem. § 7)Konzentration in der Behandlungszone vor Entriegelung (gem. Paragraph 7,)

 

 

 

  1. 1)Ziffer eins

    Jahr

    kg

     

     

     

     

     

     

    Gesamt

     

    Die Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

     

    ........................................  ....................

    ......................................................................

    Ort, Datum

    Firmenmäßige Zeichnung

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 HAV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 HAV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 HAV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 HAV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 HAV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis HAV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 HAV
Anl. 3 HAV