Die folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:
Die Art und Weise, wie die Lösungsmittelbilanz verwendet wird, hängt von der jeweiligen zu überprüfenden Anforderung ab. Neben den nachfolgenden Überprüfungen dient die Lösungsmittelbilanz auch zur Bestimmung des Lösungsmittelverbrauchs.
Der Lösungsmittelverbrauch (C) ist nach der folgenden Beziehung zu berechnen:
C = I/1 – O/8
Die diffusen Emissionen lassen sich nach der folgenden Beziehung berechnen:
F = I/1 – O/1 – O/5 – O/6 – O/7 – O/8
oder
F = O/2 + O/3 + O/4 + O/9
Die Mengen der einzelnen Ein- oder Austräge dürfen durch Messungen bestimmt werden. Alternative gleichwertige Berechnungen dürfen durchgeführt werden.
Der Wert für diffuse Emissionen (Ediff) wird als Anteil zum Lösungsmitteleinsatz (I) ausgedrückt, der sich nach der folgenden Beziehung berechnet:Der Wert für diffuse Emissionen (Ediff) wird als Anteil zum Lösungsmitteleinsatz (römisch eins) ausgedrückt, der sich nach der folgenden Beziehung berechnet:
I = I/1 + I/2römisch eins = I/1 + I/2
Ediff (in %) = (F x 100) : I
Der ermittelte Wert ist mit dem Grenzwert für diffuse Emissionen zu vergleichen.
Um die Einhaltung eines Gesamtemissionsgrenzwertes für halogenierte organische Verbindungen zu überprüfen, ist die Lösungsmittelbilanz zur Ermittlung der Emissionen (E) zu erstellen. Die Emissionen lassen sich nach der folgenden Beziehung berechnen:
E = F + O/1
F sind die gemäß Z 2.2 lit. a bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die Menge (kg) an gereinigtem und trockenem Putzgut zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.F sind die gemäß Ziffer 2 Punkt 2, Litera a, bestimmten diffusen Emissionen. Die ermittelte Emission ist dann durch die Menge (kg) an gereinigtem und trockenem Putzgut zu dividieren und anschließend mit dem festgelegten Gesamtemissionsgrenzwert zu vergleichen.
0 Kommentare zu Anl. 1 HAV