Anl. 4 HAV

HAV - HKW-Anlagen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(§ 15 Abs. 3)

Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 15 Abs. 3 HAV

Meldende Stelle:

Berichtszeitraum:

Art. 1)

Anzahl der Anlagen

Aus-nahmen

IPPC-Anla-gen

Lösungsmittelemission aller Anlagen im Bezugszeitraum

alt

neu

geändert

Gesamt

 

 

 

CR

 

 

 

 

 

 

 

OR

 

 

 

 

 

 

 

S

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Chemisch-Reinigungsanlage (CR), Oberflächenreinigungsanlage (OR),

Sonstige Anlage (S).

Ort, Datum und Unterschrift:

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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