§ 110 GWO 1998

GWO 1998 - Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Paragraph 110,

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2023).Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,).

In Kraft seit 01.12.2023 bis 31.12.9999
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