Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
In Kraft seit 19.11.2020 bis 31.12.2021
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