Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle

GKUFG 1998 - Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Kundmachung der Landesregierung vom 27. Oktober 1998 über die
Wiederverlautbarung des Gemeindebeamten-Kranken- und
Unfallfürsorgegesetzes

LGBl. Nr. 98/1998

Änderung

LGBl. Nr. 42/1999 - Landtagsmaterialien: 138/99

LGBl. Nr. 25/2002 - Landtagsmaterialien: 434/01

LGBl. Nr. 2/2003 - Landtagsmaterialien: 394/02

LGBl. Nr. 71/2004 - Landtagsmaterialien: 193/04

LGBl. Nr. 90/2004 - Landtagsmaterialien: 280/04

LGBl. Nr. 99/2006 - Landtagsmaterialien: 298/06

LGBl. Nr. 30/2011 - Landtagsmaterialien: 4/11

LGBl. Nr. 116/2011 - Landtagsmaterialien: 501/11

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

Artikel I

 

Artikel II

 

Artikel III

 

Artikel IV

 

Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (GKUFG 1998)

I. HAUPTSTÜCK
Krankenfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

1. Abschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 1

Anspruchsberechtigte

§ 2

Angehörige

2. Abschnitt
Mittel zur Deckung des Aufwandes

§ 3

Sondervermögen

§ 4

Beiträge der Anspruchsberechtigten

§ 5

Zuwendungen der Stadtgemeinde Innsbruck

§ 6

Berechnung und Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

§ 7

Rücklage und Umlaufvermögen

3. Abschnitt
Leistungen

§ 8

Arten und Höhe

§ 9

Heilbehandlung

§ 10

Krankenbehandlung

§ 11

Heilmittel und Heilbehelfe

§ 12

Anstaltspflege

§ 13

Sonderleistungen

§ 14

Krankheitsverhütung

Ferner ist der Ersatz von Kosten zu gewähren, die

§ 15

Leistungen bei Mutterschaft

§ 17

Sonderbestimmungen für Angehörige

§ 18

Geltendmachung von Leistungsansprüchen

§ 19

Rückerstattungspflicht

§ 20

Übergang von Schadenersatzansprüchen

II. HAUPTSTÜCK
Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

1. Abschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 21

Anspruchsberechtigte

2. Abschnitt
Dienstunfälle und Berufskrankheiten

§ 22

Dienstunfälle

§ 23

Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle

§ 24

Berufskrankheiten

3. Abschnitt
Leistungen

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 25

Entstehen des Anspruches

§ 26

Anzeigepflicht

§ 27

Ärztliche Untersuchung

§ 28

Bemessungsgrundlage

§ 29

Geltendmachung von Ansprüchen

§ 30

Ruhen von Ansprüchen

§ 31

Erlöschen von Ansprüchen

§ 32

Auszahlung von wiederkehrenden Leistungen

§ 33

Sonderzahlungen

§ 34

Neufestsetzung von wiederkehrenden Leistungen

§ 35

Entziehung von wiederkehrenden Leistungen

§ 36

Verwirkung von Ansprüchen

§ 37

Rückerstattungspflicht

§ 38

Übergang von Schadenersatzansprüchen

B. Bestimmungen über die einzelnen Leistungen

§ 39

Arten der Leistungen

§ 40

Heilbehandlung

§ 41

Krankenbehandlung

§ 42

Anstaltspflege

§ 43

Sonderleistungen

§ 44

Versehrtenrente, Abfindung

§ 45

Bemessung der Versehrtenrente

§ 46

Zusatzrente für Schwerversehrte

§ 47

Kinderzuschuss

§ 48

Entziehung der Versehrtenrente

§ 49

Versehrtengeld

§ 50

Bestattungskostenbeitrag

§ 51

Witwen-(Witwer-)Rente

§ 52

Rente der früheren Ehefrau (des früheren Ehemannes)

§ 53

Waisenrente

§ 54

Eltern- und Geschwisterrente

§ 55

Höchstausmaß der Hinterbliebenenrenten

§ 56

Witwen-(Witwer-)Beihilfe

§ 56a

Eingetragene Partnerschaften

III. HAUPTSTÜCK
Verwaltung der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck

§ 57

Verwaltungskommission

§ 58

Verwaltungsoberkommission

§ 59

Ersatzmitglieder

§ 60

Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung

§ 61

Ausübung des Vorschlagsrechtes

§ 62

Unvereinbarkeit

§ 63

Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 64

Amtsdauer

§ 65

Entschädigung

§ 66

Geschäftsstelle

§ 67

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

IV. HAUPTSTÜCK
Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck

§ 68

Krankenfürsorge

§ 69

Unfallfürsorge

§ 70

Gemeindeverband für die Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten

§ 71

Organe des Gemeindeverbandes

§ 72

Gemeindeverbandsversammlung

§ 73

Gemeindeverbandsausschuss

§ 74

Gemeindeverbandsobmann

§ 75

Verwaltungskommission

§ 77

Ersatzmitglieder

§ 78

Ausübung des Vorschlagsrechtes

§ 79

Amtsdauer und gemeinsame Bestimmungen für die Verwaltungskommissionen und den Interessenanwalt

§ 80

Geschäftsstelle

§ 81

Mittel des Gemeindeverbandes

§ 82

Beiträge der Anspruchsberechtigten zur Krankenfürsorge

§ 83

Zuwendungen und Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 84

Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

§ 85

Rücklage und Umlaufvermögen

§ 86

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

V. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen

§ 87

Eigener Wirkungsbereich

§ 87a

Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

§ 87b

Allgemeine Meldepflicht

§ 87c

Verwendung personenbezogener Daten

§ 88

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen

§ 89

 

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 04.11.1998 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998 (GKUFG 1998) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GKUFG 1998 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 4 GKUFG 1998