§ 89 GKUFG 1998

Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - GKUFG 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2020 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.

(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 20212020 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 19.11.2020 bis 31.12.2021

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.

(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 20212020 außer Kraft.

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