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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 20212020 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 1a und 1b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 20212020 außer Kraft.