Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
1.
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 2002 in Kraft.
(Anm.: Z 2 und Z 3 betrifft andere Rechtsvorschrift)
4.
Der Art. II (Gerichtskommissionstarifgesetz) ist auf Amtshandlungen der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 beendet werden.
(Anm.: Z 5 betrifft andere Rechtsvorschrift)
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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