§ 44 GeoLT 2005 Aufrufung der Tagesordnungspunkte, Wechselrede

GeoLT 2005 - Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Präsidentin/Der Präsident hat zu Beginn jedes Tagesordnungspunktes den jeweiligen Betreff zu verlesen.

(2) Die Beratungen über die Verhandlungsgegenstände werden in einer Wechselrede durchgeführt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012

In Kraft seit 16.06.2015 bis 31.12.9999
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