Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Artikel V § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
In Kraft seit 05.07.2005 bis 31.12.9999
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