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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Artikel V § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Artikel V § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.