Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB treten ein, wenn diese Merkmale an den beiden dem 31. Dezember 1997 vorangehenden Abschlußstichtagen zutreffen.
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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