Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1976 in Kraft.
(2) Mit diesem Zeitpunkt verlieren die §§ 29 und 41 der Salzburger Gemeindeordnung 1965 ihre Wirksamkeit.
In Kraft seit 01.07.1976 bis 31.12.9999
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