§ 4 GemEntschG (weggefallen)

GemEntschG - Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 4 GemEntschG seit 01.01.2007 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.2007 bis 31.12.9999
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