Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 7, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2024, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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