§ 13 GemBÜG 2014 Inkrafttreten

Gemeindebediensteten-Überleitungsgesetz 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 7, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2024, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2023
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 7, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2024, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten