Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 kann die Gemeinde zur Abgeltung der Teuerung Zulagen oder Bonuszahlungen gewähren (Teuerungsprämien).
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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