Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Gemeindebeamten ist die vom Gemeindebeamten hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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