§ 41 G-VBG 2012 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II

G-VBG 2012 - Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Das Entlohnungsschema II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. § 39 Abs. 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.Das Entlohnungsschema römisch II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. Paragraph 39, Absatz 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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