Dem Vertragsbediensteten gebühren das seinem Entlohnungsschema entsprechende Monatsentgelt und allfällige Zulagen (Verwaltungsdienstzulage, Ergänzungszulage, besondere Zulage zum Monatsentgelt, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage, Kinderzulage, Leiterzulage, Funktionszulage, Dienstzulage für Leitungsaufgaben, Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen). Soweit in diesem Gesetz Ansprüche nach dem Monatsentgelt zu bemessen sind, sind die Verwaltungsdienstzulage, die Ergänzungszulage, die besondere Zulage zum Monatsentgelt, die Pflegedienstzulage, die Funktions-Ausbildungszulage, die Leiterzulage, die Funktionszulage, die Dienstzulage für Leitungsaufgaben und die Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen dem Monatsentgelt zuzuzählen.
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