Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(1)Absatz einsDas Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2a dargestellt.Das Entlohnungsschema römisch eins mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2a dargestellt.
(2)Absatz 2Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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