Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle

FlUGG - Fleischuntersuchungsgebührengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2024

Gesetz über die Erhebung einer Fleischuntersuchungsgebühr

StF: LGBl.Nr. 75/1994

Änderung

LGBl.Nr. 2/2008

LGBl.Nr. 1/2013

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz (FlUGG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FlUGG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 FlUGG