§ 1 EuWO Anwendungsbereich

EuWO - Europawahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Sinne des Art. 23a B-VG werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.

In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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