§ 1 EuWO

Europawahlordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999

Die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zumMitglieder des Europäischen ParlamentParlaments im Sinne des Art. 23a B-VG werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.

Stand vor dem 30.06.2007

In Kraft vom 15.03.1996 bis 30.06.2007

Die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zumMitglieder des Europäischen ParlamentParlaments im Sinne des Art. 23a B-VG werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.

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