§ 59c EU-JZG (Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), Aufnahme von Konsultationen - JUSLINE Österreich
§ 59c EU-JZG Aufnahme von Konsultationen
EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.04.2025
(1)Absatz einsErgibt sich aus einem Vorgehen nach § 59a oder nach § 59b, dass in einem anderen Mitgliedstaat ein paralleles Verfahren geführt wird, so hat die Staatsanwaltschaft Konsultationen mit der zuständigen Justizbehörde des anderen Mitgliedstaates mit dem Ziel aufzunehmen, gegebenenfalls durch Übernahme der Strafverfolgung (§ 60 ARHG) oder Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung (§ 74 ARHG) eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten und nachteilige Folgen paralleler Verfahrensführung zu vermeiden. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann Eurojust um Unterstützung ersucht werden.Ergibt sich aus einem Vorgehen nach Paragraph 59 a, oder nach Paragraph 59 b,, dass in einem anderen Mitgliedstaat ein paralleles Verfahren geführt wird, so hat die Staatsanwaltschaft Konsultationen mit der zuständigen Justizbehörde des anderen Mitgliedstaates mit dem Ziel aufzunehmen, gegebenenfalls durch Übernahme der Strafverfolgung (Paragraph 60, ARHG) oder Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung (Paragraph 74, ARHG) eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten und nachteilige Folgen paralleler Verfahrensführung zu vermeiden. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann Eurojust um Unterstützung ersucht werden.
(2)Absatz 2Bis zum Abschluss der Konsultationen hat die Staatsanwaltschaft die Justizbehörde des anderen Mitgliedstaates über die wesentlichen Verfahrensschritte zu informieren, insbesondere das Verfahren beendigende Entscheidungen zu übermitteln und Ersuchen um Übermittlung zusätzlicher Informationen nachzukommen, soweit nicht österreichische Sicherheitsinteressen beeinträchtigt oder die Sicherheit von Personen gefährdet wären. In jedem Fall ist der Verfahrensausgang mitzuteilen.
In Kraft seit 01.08.2013 bis 31.12.9999
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