§ 449 EO Ansprüche des Anfechtungsgegners

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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